Rechtsprechung
LSG Hamburg, 24.03.2005 - L 5 AL 51/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Rückforderung von Arbeitslosenhilfe mangels Bedürftigkeit; Anspruch auf Zugrundelegung eines höheren Bemessungsentgelts unter Berücksichtigung eines fiktiven Arbeitsentgelts; Anrechnung des Einkommens des Ehemannes auf den ...
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 04.03.2002 - S 12 AL 1301/98
- LSG Hamburg, 24.03.2005 - L 5 AL 51/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 60/00 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung einer verkürzten …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2005 - L 5 AL 51/02
Nach dem Regelungszusammenhang des § 112 AFG muss sich eine kürzere als die tarifliche oder übliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit an sich immer auf das Bemessungsentgelt auswirken, weil das Bemessungsentgelt ansonsten höher als das Arbeitsentgelt sein könnte, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 2000, B 11 AL 60/00 R).Auch eine arbeitsrechtlich unwirksame Herabsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit führt nur zur Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, denn das Arbeitslosengeld (wie auch die Arbeitslosenhilfe) dient nicht zur Auffüllung eines einvernehmlich nur teilweise erfüllten Arbeitsvertrages (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2000, B 11 AL 60/00 R m.w.N.).
- BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R
Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung - …
Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2005 - L 5 AL 51/02
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 24/01 R - (SozR 3-4100 § 147 Nr. 1) die Frage verneint, ob im Rahmen der Überprüfung des Erstattungsbescheides überhaupt noch geltend gemacht werden kann, die ursprünglichen Bewilligungen hätten nicht als vorläufig ergehen dürfen und seien gemäß § 147 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG rechtswidrig gewesen. - BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R
Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt
Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2005 - L 5 AL 51/02
Vielmehr ist als Bemessungsentgelt für die Arbeitslosenhilfe dasjenige Arbeitsentgelt anzusehen, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt von Rechts wegen zu bemessen war (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, B 11 AL 89/99 R = SozR 3-4100 § 136 Nr. 12).